Kosten

Kostenübernahme

Gestalttherapie wird in Deutschland nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, so wie es in Italien, Österreich und der Schweiz der Fall ist.


Das bedeutet, dass Sie die Therapie bei mir selbst finanzieren müssen. Als Selbstzahler können Sie für Ihr Kind, bei freien Kapazitäten, schnell und unkompliziert einen Therapieplatz bei mir bekommen.

 

Sind Sie auf eine Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse angewiesen, gibt es in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit der Kostenerstattung. Weitere Details können persönlich mit mir abgeklärt werden.

Weitere Möglichkeiten

Private Krankenkassen: Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie komplett oder anteilig übernommen werden.

 

Bezirk Oberbayern: Für Kinder im Vorschulalter können nach Absprache die Kosten durch den Bezirk Oberbayern übernommen werden.

 

Amt für Jugend und Familie: In Einzelfällen kann bei Kindern im Grundschulalter eine Kostenbeteiligung durch das zuständige Amt für Jugend und Familie beantragt werden.

Privatstunden

Eine Einzelsitzung in Gestalttherapie für Kinder (und Erwachsene) à 50 Minuten kostet 80 Euro.

Eine Eltern- oder Familienberatung à 50 Minuten kostet 80 Euro.

Da eine notwendige und gewünschte Therapie nicht am Geld scheitern soll, kann in besonderen Lebenssituationen Ermäßigung gegeben werden. Mein Anliegen ist es, das Angebot möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen.



Modalitäten

Anzahl/Häufigkeit:

Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem Unterstützungsbedarf.
Eine Therapiestunde sowie Elternberatung dauert in der Regel 50 Minuten, nach Absprache sind in Ausnahmefällen auch längere Einheiten möglich (zum Beispiel bei Familienberatung).

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie einer Klärung des Therapieauftrages. Anamnestische Daten werden mittels eines zu Hause auszufüllenden Fragebogens schriftlich erhoben.

Ein wöchentlicher Therapierhythmus wird empfohlen, um eine kontinuierliche  Begleitung zu gewährleisten. Vereinbarte Stunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, da sonst eine Bereitstellungsgebühr anfällt.

Das Therapieende ist eine gemeinsame Entscheidung von Klient/in und Psychotherapeut/in. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, die Behandlung beenden wollen, so hat sich herausgestellt, dass es sehr wichtig ist, zu klären, worin die Gründe und Ursachen bestehen. Dies geschieht in Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung für den therapeutischen Prozess und ist Ausdruck des gegenseitigen Respekts.